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Mein Angebot

Mein Name ist Michaela Feitsch. Ich bin gelernte Grafikerin und habe mich auf die Erstellung von Printcover und E-Book-cover spezialisiert. Ebenso erstelle ich dazu passendes Werbematerial wie die Lesezeichen, Flyer, Facebook-Header, Werbebanner etc.

Die Preise ergeben sich aus dem zu erwartenden Aufwand. Da ich mein Handwerk beherrsche kann ich nach kurzer Begutachtung deiner Wünsche sagen, welche Kosten zu erwarten sind.

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Du als Auftraggeber erhältst von mir nach Abschluss des Projekts das Nutzungsrecht an der PFD- sowie png-Datei, das es dir ermöglicht, das Cover für die Vervielfältigung deines Romanes zu nutzen. 

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Die orginial Photoshop Datei verwahre ich auf Wunsch gerne für dich auf, um auch spätere Projekte umsetzen zu können (zB für etwaiges Werbematerial wie Banner, Lesezeichen etc.)

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Ganz genaue Bedingungen findest du in den AGB´s die sowohl dich als Kunden als auch mich als Grafikerin schützen und unsere Rahmenbedingungen festlegen. 

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Solltest du noch offene Fragen haben, kannst du dich gerne jederzeit an mich wenden Ich freu mich sehr darauf, von dir zu lesen. (M.Feitsch@outlook.at)

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ÜBER MICH

Autorin Michaela Feitsch.jpg
Michaela Feitsch

Grafikerin

Michaela Feitsch hat die Ausbildung zur Grafikerin an der Sta. Christiana mit Schwerpunkt Medieninformatik im Jahr 2008 abgeschlossen. Seitdem lebt sie als selbständige Grafikerin und Autorin in Baden bei Wien. Seit dem Jahr 2015 hat sie sich auf den Schwerpunkt Coverdesign spezialisiert.

Sie ist selbst Schriftstellerin und weiß deshalb wie essenziell das Cover für den Autor (und den Roman) ist.

KONTAKT

Ihre Angaben wurden erfolgreich versandt.

A-2500 Baden bei Wien

M.Feitsch@outlook.at

LINK AGBs

Allgemeine Geschäftsbedigungen

GELTUNGSBEREICH

 

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich aufgrund

dieser Geschäftsbedingungen, die von den allgemeinen Geschäftsbedinungen für das grafische Gewerbe in Österreich laut der WKO abgeleitet wurden. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- oder Lieferbedingungen wird hiermit widersprochen.

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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Grafikdesigner (im folgenden AGB genannt) dienen dem Zweck, Rechte und Pflichten - sofern sie über zwingendes Recht hinausgehen - sowohl des Grafikdesigners als auch seines Auftraggebers festzulegen und im Geschäftsverkehr möglichst klare Auftragsverhältnisse zu schaffen.

Die AGB sind integrierender Bestandteil von Werkverträgen, die die fachmännische Durchführung von Aufträgen im Bereich des Grafikdesigns, d. h. in den u. a. im Berufsbild des Grafikdesigners dargestellten Tätigkeitsbereichen, zum Gegenstand haben.

Der Grafikdesigner ist berechtigt, den Auftrag durch sachverständige, unselbstständig angestellte Mitarbeiter oder gewerbliche/freiberufliche Kooperationspartner (ganz oder teilweise) durchführen zu lassen.

Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen zur Erfüllung des Auftrages an seinem Geschäftssitz/dem Erfüllungsort – sofern dies nicht Teil des Auftrages ist – ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang der Konzeptions-, Entwurfs- und Ausführungsarbeiten förderliches Arbeiten erlauben.

Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Grafikdesigner auch ohne dessen ausdrückliche Aufforderung alle für die Erfüllung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Auftragserfüllung bekannt werden.

Der Tätigkeit des Grafikdesigners liegt in der Regel eine Vereinbarung mit dem Auftraggeber zugrunde, die sowohl den Umfang der Leistungen als auch das dafür in Rechnung zu stellende Entgelt beinhaltet.

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Urheberrechtliche Bestimmungen und Nutzungsrechte


Das gesetzliche Urheberrecht des Grafikdesigners an seinen Arbeiten ist unverzichtbar.

Der Auftraggeber ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass die Leistungen des Grafikdesigners nur für den jeweils vereinbarten Auftragszweck Verwendung finden.

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Die dem Kunden eingeräumte Werknutzungsrechte dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Grafikdesigners als Urheber an Dritte entgeltlich oder unentgeltlich übertragen werden. Bei weiterer, darüber hinausgehender Nutzung ist grundsätzlich Rücksprache mit dem Urheber zu halten.

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Der Kunde ist erst nach ordnungsgemäßer Bezahlung des vereinbarten Honorars befugt, die urheberrechtlich geschützten Leistungen in der vereinbarten Art und Weise zu nutzen.

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Urheberrechtlich geschützte Leistungen dürfen weder im Original noch bei der Reproduktion ohne Genehmigung des Urhebers geändert werden. Nachahmungen, welcher Art auch immer, sind unzulässig.

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Die Entwurfsoriginale bleiben Eigentum des Urhebers und können nach erfolgter Verwendung zurückgefordert werden. Eine Archivierung erfolgt nach Absprache (insbesondere über die Dauer).

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Werden urheberrechtliche Leistungen des Grafikdesigners über die vereinbarte Form, den Zweck und Umfang hinaus genutzt, so ist der Kunde verpflichtet, dem Graphik-Designer hierfür ein weiteres angemessenes Honorar zu bezahlen. Dies gilt auch im Fall der Neuauflage eines Druckwerkes.

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Bei urheberrechtlich geschützten Leistungen des Grafikdesigners, deren Nutzungsumfang bei Vertragsabschluss noch nicht feststeht oder die als Handelsobjekt im geschäftlichen Verkehr zur unbeschränkten Nutzung geeignet sind, besteht das Honorar aus zwei Teilen: zum einen als Honorar für die Ausarbeitung im Original und zum Zweiten als Vergütung für die unbeschränkte Übertragung der Nutzungsrechte der übertragenen Dateien (Copyright).

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Ist bei Vertragsabschluss die Vergütung für die uneingeschränkte Übertragung aller Nutzungsrechte nicht ausdrücklich festgelegt worden, so stellt im Zweifel das vereinbarte Honorar lediglich das Entgelt für die Ausarbeitung der in Auftrag gegebenen Leistungen dar.

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Der Grafikdesigner ist zur Anbringung seines Firmenwortlautes einschließlich des dazugehörigen Corporate Design auf jedem von ihm entworfenen und ausgeführten Objekt in angemessener Größe berechtigt.

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Der Auftraggeber erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Auftrggeber die Leistungen des Grafikers jedoch ausschließlich in Österreich und Deutschland nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen des Grafikers setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der vom Grafiker dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus.

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Änderungen bzw Bearbeitungen von Leistungen des Grafikers, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Endkunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Grafikers und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.

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Für die Nutzung von Leistungen des Grafikers, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung des Grafikers erforderlich. Dafür steht dem Grafiker und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

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Der Urheber behält sich das Recht vor, die Photoshopdateien in seinem Besitz zu belassen, solange keine ganzheitliche Überabe der unbeschränkten Nutzungsrechte vereinbart wurde, welche durch ein zusätzlich angemessenes Honorar vor Vertragsabschluss erfolgen kann. Die Nutzungsrechte werden auf die PDF sowie auf die PNG Datei übertragen. Die Originaldatei verbleibt ohne die Möglichkeit der unbeschränkten Übertragung der Nutzungsrechte des Kunden beim Grafiker und wird somit nicht an den Endkunden weitergegeben, falls dies nicht ausdrücklich bei Vertragsabschluss festgelegt wurde.

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Erfüllungsort und -zeit


Wenn nichts anderes vereinbart ist, erbringt der Grafikdesigner seine Leistungen an seinem Geschäftssitz. Der Kontakt mit dem Kunden erfolgt in erster Linie via Mail-Kontakt.

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Die vertraglich vereinbarte Lieferzeit ist vom Grafikdesigner grundsätzlich einzuhalten und bei der Erstellung des Auftrags bekanntzugeben. Bei vom Grafikdesigner zu verantwortenden Lieferverzug inkl. Nachfrist ist dieser verpflichtet, für den nachweislichen Schaden Ersatz gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu leisten.

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Honoraransprüche und Zahlungsbedingungen


Der Grafikdesigner hat als Gegenleistung zur Erbringung seiner Leistungen Anspruch auf Bezahlung eines angemessenen Honorars durch den Auftraggeber.

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Das Gesamthonorar setzt sich gemäß den Honorar-Richtlinien der Grafikdesigner (unverbindliche Verbandsempfehlung gemäß § 32 Kartellgesetz) im Regelfall aus folgenden Faktoren zusammen:

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- Konzeption (Vorentwurf, konzeptioneller Problemlösungsansatz, Skizzen, Scribbles,  Präsentation von Entwurfsarbeiten usw.)
- Entwurfsausarbeitung (Layout, Muster, Kalkulation usw.)
- Werknutzungsart (Copyright, Nutzungshonorar)
- Nebenleistungen (Modelle, Beschaffung auftragsspezifischer Informationen, Produktionsüberwachung usw.)
- Zuschläge zum Honorar (Leistungen außerhalb der Normalarbeitszeit und außerhalb Österreichs)
- Nebenkosten (Reisespesen, Telefonkosten usw.)
- Fremdleistungen

-Stockfotos die mit alleinigem Nutzungsrecht auf dieses Projekt angewendet werden sollen. Anonsten steht es dem Grafiker frei, von ihm selbst finanzierte Stockfotos nach Bedarf weiterzuverwenden.

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Die vom Grafikdesigner gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind zu den vereinbarten Konditionen ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen.

 

Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Arbeitsschritte umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.

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Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtleistung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelung zurückzuhalten.

 

 

Honorarhöhe

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Aufträge, die vom ursprünglichen Angebot abweichen, werden erst durch eine Bestätigung des Auftragnehmers verbindlich.

Einwendungen wegen eines Abweichens des Inhaltes einer Auftragsbestätigung vom Bestellbrief müssen unverzüglich/schriftlich erhoben werden. Der Inhalt der Auftragsbestätigung gilt als genehmigt, sollte der Auftragsbestätigung nicht binnen # Tagen widersprochen werden. Diese

Widerspruchsfrist schließt Tage eines Betriebsstillstandes nicht ein.

 

Generell gelten Preisangebote als verbindlich. Soweit nicht Gegenteiliges ausdrücklich vereinbart wird., ist der Stundensatz von Euro 60 (Stand Jänner 2020) zu verrechnen.

Entwurfskosten sind in den Lieferpreisen inkludiert.


Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, richtet sich die Höhe des Honorars nach den zur Zeit der Ausstellung der Honorarnote geltenden einschlägigen Bestimmungen der vom Fachverband Werbung und Marktkommunikation und Design Austria herausgegebenen Honorar-Richtlinien. (Stundensatz aktuell zwischen 80 und 120 Euro)

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Das Gesamthonorar umfasst die Honorarteile Gestaltung, Nutzung, Ausführung sowie Nebenleistungen und Nebenkosten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

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Das Gesamthonorar ist ohne Abzug zahlbar und spätestens mit der durch den Grafikdesigner angebotenen Übergabe des Werkes fällig. Wird das beauftragte Werk in Teilen zur Übergabe bereitgestellt, so sind entsprechende Honorarteile und Nebenkosten jeweils zu diesen Zeitpunkten fällig. Bei Zahlungsverzug gelten ab Fälligkeit 1% Zinsen pro Monat als Verzugszinsen vereinbart. Befindet sich der Auftraggeber mit der Bezahlung eines fälligen Betrages in Verzug, so ist der Grafikdesigner nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen.

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Nachträgliche Änderungen durch den Auftraggeber (z. B. auch im Rahmen der sog. Besteller- und Autorenkorrektur) einschließlich des dadurch verursachten Arbeitsstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet.

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Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Forderungen mit Honoraransprüchen gegenzurechnen oder Zahlungen wegen Bemängelung zurückzuhalten.

 

 

SATZ- UND DRUCKFEHLER, KORREKTUREN

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Satzfehler, deren Verschulden beim Grafiker liegen werden bis zur Druckfreigabe kostenfrei berichtigt.

 

Abänderungen die nicht dem Verschulden des Grafikers angerechnet werden können, werden dem Auftraggeber verrechnet (z. B. Autorkorrektur).  Änderungen sind ausschließlich schriftlich ( michaela.feitsch@hotmail.com ) anzuordnen und erhalten nach Rückbestätigung durch den Auftragnehmer Gültigkeit.

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Haftung und Gewährleistung


Der Grafikdesigner ist verpflichtet, die ihm erteilten Aufträge sorgfältig und fachgerecht auszuführen und dabei alle Interessen seines Kunden zu wahren. Er haftet für Schäden nur im Falle, dass ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, und zwar im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

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Der Auftraggeber seinerseits haftet dafür, dass dem Grafikdesigner die zur Erstellung der Leistung notwendigen Unterlagen und Informationen zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden.

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Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten nachdem der oder die Anspruchsberechtigten vom Schaden Kenntnis erlangt haben – eingeschränkt auf die vom Grafikdesigner abgedeckten Aufgabenbereiche – gerichtlich geltend gemacht werden.

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Wird die Tätigkeit unter Einschaltung eines Dritten durchgeführt und der Auftraggeber hiervon benachrichtigt, so gelten nach Gesetz und den Geschäftsbedingungen des Dritten entstehende Gewährleistungs- und Haftungsansprüche gegen den Dritten als auf den Auftraggeber abgetreten.

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Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Mängeln, sofern diese vom Grafikdesigner zu vertreten sind und ihm umgehend nach Kenntnis mitgeteilt wurden. Dieser Anspruch erlischt sechs Monate nach Erbringung der beanstandeten Leistung des Grafikdesigners.

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Der Auftraggeber hat bei Fehlschlägen der Nachbesserung etwaiger Mängel Anspruch auf Minderung bzw. falls die erbrachte Leistung infolge des Fehlschlages der Nachbesserung für den Auftraggeber zu Recht ohne Interesse ist, das Recht auf Wandlung.

 

Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand


Für den Auftrag, seine Durchführung und sich daraus ergebende Ansprüche gilt nur österreichisches Recht sofern nichts anderes vereinbart wurde. 

Auf das Vertragsverhältnis findet österreichisches Recht Anwendung, einschließlich des UN-Kaufrechtsübereinkommens. Die Vertragssprache ist Deutsch

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Für Streitigkeiten ist das Gericht am Geschäftssitz des Grafikdesigners zuständig.

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